Appabhängiges Schwarzfahren

Kids! Augen auf beim Handyticket-Kauf.

Eigentlich wollte ich das Thema ja erst mal ruhen lassen, aber heute kam ein Brief von der DB, der die hier und hier als Nebenstrang kurz erwähnte Fahrpreisnacherhebung beim Sohn zum Abschluss bringt und der sich ganz gut eignet um das Problem einmal am Stück abzuarbeiten. Vielleicht hilft es ja dem einen oder der anderen den Fehler zu vermeiden.

Am 11. März wird der Sohn in der S-Bahn kontrolliert. Der Kontrolleur gibt ihm einen Fahrpreisnacherhebungsbeleg über 60 € mit. Auf dem Beleg ist die Möglichkeit auf Einspruch vermerkt. Ich schildere den Fall am 12. März ausführlich in ein DB-Webformular rein. Jetzt ist das Antwortschreiben da:

Das ist inhaltlich korrekt. Es ist aber nicht so, dass er gar keinen Fahrschein hatte. Er hatte in der MVG-App mit meinem Account eine digitale Streifenkarte gekauft und entwertet. Die ist aber nicht gültig, weil …

Das stimmt. Zumindest für die MVG-App. In der MVV-App, mit der man ebenfalls Tickets für den Münchner ÖPNV kaufen kann, kann man aber sehr wohl Tickets auch auf eine andere Person und Handy übertragen. Dort wäre das App und Account-Sharing also legal gewesen. In den FAQ der MVV-App wird das sogar für Minderjährige explizit als Workaround erwähnt.

Die Lösung mit MVG-App ist also entweder den Sohn überallhin begleiten oder keine MVG-App, stattdessen Papierticket kaufen. Der Hinweis auf den M-Login bringt leider nichts. Den M-Login bekommt man erst mit Volljährigkeit. Der Kontrolleur hat das dem Sohn vor Ort so auch schon erklärt.

Touché! Spätestens bei dem Absatz fühl ich mich wie eine Mischung aus in der 6. Klasse beim Abschreiben erwischt und bei der Steuererklärung aus Versehen eine falsche Zahl eingetragen. Es steht natürlich alles in der FAQ zum MVG-Handyticket. Und in der FAQ zum MVV-Handyticket steht, dass man dort für unter 18-Jährige durchaus ein digitales Handyticket übetragen kann. Jajaja, hätte man lesen können! Aber ich bin auch nur ein einfacher Mann mit beschränkten Möglichkeiten und wenig Zeit. Ich zücke also schon mal den Geldbeutel um die 60 € zu überweisen.

Oha! Das kam nach den vorangegangenen Erklärungen doch unerwartet. Die DIN A4-Seite endet hier. WAS FÜR EIN CLIFFHANGER! Ich blättere um auf Seite 2 …

Wie versöhnlich kann ein Bußgeldverwaltungsvorgang eigentlich enden!? Für zwei nicht gelesene FAQs nehme ich die 3,70 € hiermit an, bleibe aber bei meiner Kritik am undurchsichtigen ÖPNV-Digitaldschungel, den man bitte doch etwas kunden-, ja jugendfreundlicher gestalten könnte.

2 Gedanken zu „Appabhängiges Schwarzfahren“

Schreibe einen Kommentar